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VdS Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602
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Viele Unternehmen stehen immer wieder vor der Frage, ob die Prüfung durch einen anerkannten VdS-Sachverständigen ausreicht oder ob zusätzliche elektrotechnische Überprüfungen erforderlich sind.
Auf unserer Seite „Prüfung elektrischer Anlagen“ haben wir Sie bereits darüber informiert, dass Elektroanlagen vor jeder Erst-Inbetriebnahme (DIN VDE 0100-600) und wiederkehrend (DIN VDE 0105-100) zu prüfen sind.
Des Weiteren sind Sie als Unternehmer (zeitgleich Versicherungsnehmer) gemäß AFB 2010 -Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen- zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften verpflichtet.
Hierzu zählt ebenso die Feuerschutzklausel -auch bekannt als Klausel 3602- welche durch Ihren Sachversicherer je nach Risikoeinschätzung dem Versicherungsvertrag hinzugefügt werden kann.
ACHTUNG GANZ WICHTIG:
In Bezug auf die Klausel 3602 sind Sie dazu verpflichtet, ihre elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen – durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadensverhütungs GmbH anerkannten Sachverständigen – überprüfen zu lassen.
Die VdS Prüfung nach Klausel 3602 kann durch keine andere elektrische Überprüfung ersetzt werden. Sie entbindet Sie nicht von der Pflicht Ihre elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 3 prüfen zu lassen.
Kommen Sie Ihrer Bringeschuld (Nachweis zur Durchführung der Vds Prüfung nach Klausel 3602) nicht nach, so besteht im Schadensfalls die Gefahr den Versicherungsschutz zu verlieren.
Häufige Fragen zur VdS Prüfung (Klausel 3602)
– FAQs –
Was muss im Bezug auf die Feuerschutzklausel (SK 3602) geprüft werden?
Es werden alle relevanten elektrischen Bauteile und Komponenten der elektrischen Anlage geprüft. Dazu gehören beispielsweise:
- Trafostationen
- Mittelspannungs-Schaltanlagen
- sichtbare Teile der Elektroinstallation
- Beleuchtungsanlage
- Überspannungsschutz
- Brandschottungen (z.B. E-Schächte/Kanäle)
- uvm.
Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:
Warum müssen Prüfungen nach Klausel 3602 durchgeführt werden?
Die Pflicht zur VdS Prüfung nach Klausel 3602 (Feuerschutzklausel) ergibt sich aus den Anforderungen Ihres Versicherungsvertrags (Zusatzbedingungen für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ZFgA) 81b, § 13, Klausel 3602).
Die Prüfung nach Klausel 3602 gilt als eigenständige Brandschutzprüfung und lässt sich durch keine andere Prüfung ersetzen. Das Hauptaugenmerk dieser Prüfung liegt besonders auf den Maßnahmen des vorbeugenden sowie baulichen Brandschutz.
Als Versicherungsnehmer sind Sie in der „Bringeschuld“ den Nachweis für die Prüfung nach Klausel 3602 zu erbringen.
Zusammenfassung:
- Pflicht nach Klausel SK3602 (siehe Versicherungsvertrag)
- kann durch keine andere Prüfung ersetzt werden
- ersetzt nicht die „ Prüfung elektrischer Anlagen“ oder die „Prüfung elektrischer Betriebsmittel“ gemäß BetrSichV
- ersetzt nicht die Prüfung von RWA-Anlagen, Löschanlagen und Gefahrenmeleanlagen
Wie oft muss nach Klausel 3602 geprüft werden?
Grundsätzlich ist die Prüfung nach Klausel 3602 einmal pro Jahr durchzuführen, insofern mit Ihrem Sachversicherer kein anderer Prüfintervall vereinbart wurde.
Wer darf die Prüfung nach Klausel 3602 durchführen?
Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 darf nur durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadensverhütungs GmbH anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.
Mit welchen Konsequenzen muss bei Missachtung gerechnet werden?
Verlust/Teilverlust des Versicherungsschutzes!
Können Sie den Nachweis für die Prüfung nach Klausel 3602 nicht erbringen, so droht im Schadensfall der Verlust bzw. Teilverlust des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus kann der Geschädigte oder der Versicherer eine zivilrechtliche Klage gegen den Verursacher (Verantwortlichen) einleiten.
Im Falle eines Personenschadens kann es zu Schadensersatzforderungen von über 1.000.000 € (Eine Million Euro) kommen.
- Was ist zu prüfen?
Was muss im Bezug auf die Feuerschutzklausel (SK 3602) geprüft werden?
Es werden alle relevanten elektrischen Bauteile und Komponenten der elektrischen Anlage geprüft. Dazu gehören beispielsweise:
- Trafostationen
- Mittelspannungs-Schaltanlagen
- sichtbare Teile der Elektroinstallation
- Beleuchtungsanlage
- Überspannungsschutz
- Brandschottungen (z.B. E-Schächte/Kanäle)
- uvm.
Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:
- Rechtliche Grundlagen
Warum müssen Prüfungen nach Klausel 3602 durchgeführt werden?
Die Pflicht zur VdS Prüfung nach Klausel 3602 (Feuerschutzklausel) ergibt sich aus den Anforderungen Ihres Versicherungsvertrags (Zusatzbedingungen für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ZFgA) 81b, § 13, Klausel 3602).
Die Prüfung nach Klausel 3602 gilt als eigenständige Brandschutzprüfung und lässt sich durch keine andere Prüfung ersetzen. Das Hauptaugenmerk dieser Prüfung liegt besonders auf den Maßnahmen des vorbeugenden sowie baulichen Brandschutz.
Als Versicherungsnehmer sind Sie in der „Bringeschuld“ den Nachweis für die Prüfung nach Klausel 3602 zu erbringen.
Zusammenfassung:
- Pflicht nach Klausel SK3602 (siehe Versicherungsvertrag)
- kann durch keine andere Prüfung ersetzt werden
- ersetzt nicht die „ Prüfung elektrischer Anlagen“ oder die „Prüfung elektrischer Betriebsmittel“ gemäß BetrSichV
- ersetzt nicht die Prüfung von RWA-Anlagen, Löschanlagen und Gefahrenmeleanlagen
- Wie oft prüfen (Prüffristen)?
Wie oft muss nach Klausel 3602 geprüft werden?
Grundsätzlich ist die Prüfung nach Klausel 3602 einmal pro Jahr durchzuführen, insofern mit Ihrem Sachversicherer kein anderer Prüfintervall vereinbart wurde.
- Wer darf prüfen?
Wer darf die Prüfung nach Klausel 3602 durchführen?
Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 darf nur durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadensverhütungs GmbH anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.
- Konsequenzen bei Missachtung?
Mit welchen Konsequenzen muss bei Missachtung gerechnet werden?
Verlust/Teilverlust des Versicherungsschutzes!
Können Sie den Nachweis für die Prüfung nach Klausel 3602 nicht erbringen, so droht im Schadensfall der Verlust bzw. Teilverlust des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus kann der Geschädigte oder der Versicherer eine zivilrechtliche Klage gegen den Verursacher (Verantwortlichen) einleiten.
Im Falle eines Personenschadens kann es zu Schadensersatzforderungen von über 1.000.000 € (Eine Million Euro) kommen.
DIE PRÜFUNG NACH KLAUSEL 3602
Umfang – Besonderheiten – Abgrenzungen
Allgemeine Informationen zur Klausel 3602
Elektrische Anlagen sind laut Prüfrichtlinien gemäß Klausel Sk 3602 in regelmäßigen Abständen durch einen VdS-Sachverständigen zu überprüfen. Angefangen bei der Einspeisung, über die Verteilung bis hin zur letzten Steckdose.
Um den ordnungsgemäßen Zustand einer elektrischen Anlage möglichst realistisch beurteilen zu können, sind alle möglichen Anlagenteile und Bereiche zu denen der Zugang möglich ist:
- zu besichtigen
- zu messen
- zu erproben.
Der Sachverständige muss neben den Normen und anerkannten Regeln der Technik in jedem Fall auch die VdS Richtlinien bei der Prüfung zugrunde legen. Sollten hierbei Mängel festgestellt werden, ist eine Empfehlung zur Beseitigung auszusprechen.
Besonderheiten und Abgrenzungen der Klausel 3602
Die Besonderheiten der Klausel 3602 ergeben sich aus den Prüfrichtlinien und zusätzlichen Prüfmaßnahmen.
Hierzu gehört beispielsweise:
- der bauliche Brandschutz (in Zusammenhang zur elektrischen Anlage)
- die Durchführung thermografischer Messungen (mindestens punktuell)
Abgrenzungen:
Primäres Ziel ist die Sicherstellung des Brandschutzes im Fehlerfall. Die Prüfung nach Klausel 3602:
- kann durch keine andere Prüfung ersetzt werden
- ersetzt nicht die Prüfung von „Anlagen und Betriebsmitteln“ gemäß BetrSichV
- ersetzt nicht die Prüfung von RWA-Anlagen, Löschanlagen und Gefahrenmeleanlagen
1. Besichtigen der elektrischen Anlage
Die nachfolgend aufgelisteten Schwerpunkte für die Besichtigung, sind beispielhaft und können von Anlage zu Anlage unterschiedlich erforderlich sein:
- Trafostationen und Mittelspannungs-Schaltanlagen
- alle Schaltanlagen und Verteiler (z.B. Unterverteilungen, Steuerschränke, uvm.)
- die komplette Kabel- und Leitungsanlage
- Brandschottungen (z.B. E-Schächte/Kanäle)
- Blitz- und Überspannungsschutz
- die komplette Beleuchtungsanlage
- uvm.
2. Temperaturmessungen an der Elektroanlage
Die Klausel 3602 fordert eine Temperaturmessung unter zu Hilfenahme eines Infrarot-Thermometer (Pyrometer). Somit soll sichergestellt werden, dass die max. zulässige Oberflächentemperatur von 70 °C an:
- Klemmvorrichtungen / Klemmleisten
- elektrischen Bauteile (Schütze, Kondensatoren, etc.)
- Kabel bzw. Kabelbündel
- Motoren
- uvm.
nicht überschritten wird.
3. Sonstige Messungen nach Klausel 3602
Während der VdS Prüfung werden (stichprobenartig) auch Messungen gemäß DIN VDE 0105-100 durchgeführt. Der Umfang dieser Prüfung hängt davon ab, ob in der Vergangenheit (zeitnah) andere Prüfungen in gewünschter Sorgfalt (ohne Auffälligkeiten) durchgeführt wurden.
Folgende Messungen durchzuführen und zu dokumentieren:
- Isolationswiderstandsmessung
- Durchgängigkeit des Schutzleiters zzgl. Schleifenwiderstandsmessung
- Fehlerstrom Schutzeinrichtung (RCD)
- Strommessungen
4. Funktionsprüfungen nach DIN VDE 0105-100
Der Sachverständige entscheidet nach Rücksprache mit dem Betreiber, welche Anlagenteile bzw. Einrichtungen zwingend geprüft werden müssen. Können bestimmte Einrichtungen laut Betreiber dennoch nicht geprüft werden, beispielsweise aufgrund zu hoher Ausfallzeiten oder nachweislich zeitnah anderweitiger durchgeführter Prüfungen, so ist dies im Befundschein zu dokumentieren.
5. Ordnungsprüfung
Voraussetzung für die Klauselprüfung ist, dass die gesetzlich geforderten Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) durchgeführt wurden.
Besonders wichtig:
- der VdS Sachverständige fordert die letzten Prüfberichte der Personenschutzprüfung an
- die Ergebnisse werden zwar akzeptiert, aber abschließend kritisch bewertet
- bei Auffälligkeiten erfolgen Kontrollmessungen durch den Sachverständigen
- liegen keine Messprotokolle vor, wird dies im Befundschein vermerkt
6. Dokumentation der VdS-Prüfung mittels Befundschein
Während der Anlagenprüfung werden die Ergebnisse auf einem Befundschein VdS 2229 dokumentiert. Der Befundschein gibt dem Versicherer Auskunft über sein versichertes Risiko. Er ist in seiner Form und seinem Inhalt standardisiert, sodass den Sachversicherern immer ein einheitlicher Prüfbericht vorliegt.
Der Befundschein besteht aus einem zweiseitigen Deckblatt, welches Angaben über:
- den Prüfer
- das geprüfte Objekt
- das Ergebnis der Prüfung
- Behebungsfristen.
enthält. Im Anhang des Befundscheins befindet sich die ausführliche Auflistung der festgestellten Messergebnisse und Mängel.