Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen

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Über 2.000.000 Blitzeinschläge pro Jahr allein in Deutschland! Viele davon leider mit gravierenden Folgen für Mensch, Gebäude und Technik.

Fangeinrichtung einer Blitzschutzanlage
©ESM GmbH. Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen.

Aufgrund mangelhafter oder gar fehlender Blitzschutzsysteme kommt es durch Unwetter und Blitzeinschläge immer wieder zu katastrophalen Folgen. Defekte elektrische Geräte gelten eher als Kleinigkeit.

Blitzschutzanlagen dienen in erster Linie dem vorbeugenden Brandschutz und somit der Sicherstellung der baulichen Anlage. Gleichzeit soll der Schutz von Personen, als auch der von elektrischer Komponenten im Falle eines Gewitters gewährleistet werden. Der technische Zustand einer Blitzschutzanlage ist demzufolge ausschlaggebend für Ihre Sicherheit.

Durch die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen soll die Wirksamkeit im Ernstfall sichergestellt werden. Insbesondere nach Nutzungsänderungen, Erweiterungen oder Reparaturen an der baulichen Anlage ist eine solche Kontrolle unerlässlich.

AUFGEPASST: Blitzschutzanlagen bzw. Blitzschutzsysteme sind laut DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) vor der ersten Inbetriebnahme, nach Erweiterungen bzw. Änderungen an der baulichen Anlage, nach Blitzeinschlägen sowie wiederkehrend in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen. Für private Haushalte ist dies nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.

VORTEILE DER BLITZSCHUTZPRÜFUNG

Personenschutz

Mit Hilfe einer technisch einwandfreien Blitzschutzanlage reduzieren Sie nachweißlich das Risiko von Personenschäden im Falle eines Gewitters.

Versicherungsschutz

Im Falle eines Sach- und Vermögensschadens (durch Blitzeinschlag) verfügen Sie über einen aktuellen Nachweis über den einwandfreien Zustand Ihrer Blitzschutzanlage und senken somit das Risiko eines Zahlungsausfalls.

Anlagen- und Geräteschutz

Schützen Sie Ihre elektrischen Anlagen und Verbraucher durch einen funktionalen Überspannungsschutz und reduzieren Sie die Gefahr von teuren Ausfallzeiten.

Häufige Fragen zur Blitzschutzprüfung

– FAQs –

Was wird an der Blitzschutzanlage geprüft?

Es sind alle relevanten Bauteile und Komponenten der Blitzschutzanlage zu prüfen, beispielsweise:

  • Fangeinrichtung
  • Blitzableiter
  • Erdungsleiter
  • alle Leitungen und Systembauteile
  • Überspannungsschutzgeräte
  • Potentialausgleichsleitungen
  • uvm.

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Wie oft müssen Blitzschutzanlagen geprüft werden?

Blitz­schutz­klasse*
I und II
Blitz­schutz­klasse*
III und IV
Sichtprüfung1 Jahr2 Jahre
Umfassende Prüfung2 Jahre4 Jahre
Umfassende Prüfung
kritischer Systeme
1 Jahr1 Jahr

HINWEIS:
Je nach Witterungseinflüssen und eventueller Blitzeinschläge müssen die Intervalle für die Blitzschutzprüfung verkürzt werden. Des Weiteren sind Blitzschutzanlagen von explosionsgefährdeten baulichen Anlagen spätestens alle 6 Monate auf äußerliche Mängel zu prüfen und einmal pro Jahr elektrisch zu messen.

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Wecker für Prüffristen von Blitzschutzanlagen

Nach welcher Blitzschutzklasse muss geprüft werden?

Blitz­schutz­klasseBeispiele
IRechenzentren, Militärische Bereiche und Kernkraftwerke
IIEx-Bereiche bei Industrie und Chemie, Krankenhäuser, Schulen etc.
IIIKrankenhäuser, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen etc.

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Wer darf Blitzschutzanlagen prüfen und reparieren?

Die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen darf nur von ausgebildeten Blitzschutzfachkräften durchgeführt werden. Diese verfügen über die notwendige Ausbildung, Erfahrung sowie über die Kenntnisse der einschlägigen Normen und dürfen entsprechend der DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 Blitzschutzanlagen planen, errichten und prüfen.

Die Anforderungen gelten in der Regel als erfüllt, wenn die Blitzschutzfachkraft über:

  • eine mehrjährige Berufserfahrung,
  • eine zeitnahe berufliche Tätigkeit
  • sowie aktuelles Fachwissen (beispielsweise durch nachweisbare Teilnahme an Schulungen) verfügt.

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Prüfpersonal für Blitzschutzanlagen

Was ist zu prüfen?

Was wird an der Blitzschutzanlage geprüft?

Es sind alle relevanten Bauteile und Komponenten der Blitzschutzanlage zu prüfen, beispielsweise:

  • Fangeinrichtung
  • Blitzableiter
  • Erdungsleiter
  • alle Leitungen und Systembauteile
  • Überspannungsschutzgeräte
  • Potentialausgleichsleitungen
  • uvm.

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Wie oft prüfen (Prüffristen)?

Wie oft müssen Blitzschutzanlagen geprüft werden?

Blitz­schutz­klasse*
I und II
Blitz­schutz­klasse*
III und IV
Sichtprüfung1 Jahr2 Jahre
Umfassende Prüfung2 Jahre4 Jahre
Umfassende Prüfung
kritischer Systeme
1 Jahr1 Jahr

HINWEIS:
Je nach Witterungseinflüssen und eventueller Blitzeinschläge müssen die Intervalle für die Blitzschutzprüfung verkürzt werden. Des Weiteren sind Blitzschutzanlagen von explosionsgefährdeten baulichen Anlagen spätestens alle 6 Monate auf äußerliche Mängel zu prüfen und einmal pro Jahr elektrisch zu messen.

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Wecker für Prüffristen von Blitzschutzanlagen

Welche Blitzschutzklasse?

Nach welcher Blitzschutzklasse muss geprüft werden?

Blitz­schutz­klasseBeispiele
IRechenzentren, Militärische Bereiche und Kernkraftwerke
IIEx-Bereiche bei Industrie und Chemie, Krankenhäuser, Schulen etc.
IIIKrankenhäuser, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen etc.

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Wer darf prüfen?

Wer darf Blitzschutzanlagen prüfen und reparieren?

Die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen darf nur von ausgebildeten Blitzschutzfachkräften durchgeführt werden. Diese verfügen über die notwendige Ausbildung, Erfahrung sowie über die Kenntnisse der einschlägigen Normen und dürfen entsprechend der DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 Blitzschutzanlagen planen, errichten und prüfen.

Die Anforderungen gelten in der Regel als erfüllt, wenn die Blitzschutzfachkraft über:

  • eine mehrjährige Berufserfahrung,
  • eine zeitnahe berufliche Tätigkeit
  • sowie aktuelles Fachwissen (beispielsweise durch nachweisbare Teilnahme an Schulungen) verfügt.

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Prüfpersonal für Blitzschutzanlagen

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PRÜFUNG UND WARTUNG VON BLITZSCHUTZANLAGEN

Umfang – Durchführung – Dokumentation

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