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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DIN VDE 0701-0702)
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Ortsveränderliche Elektrische Betriebsmittel müssen vor der erstmaligen Benutzung, nach Instandsetzung bzw. Reparatur und wiederkehrend in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand (Gerätesicherheit) geprüft werden.
Die Verwendung elektrischer Betriebsmittel gehört seit Jahren zum Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst und gewerblichen Bereich. Aufgrund der Gewohnheit und Routine werden die Gefahren des elektrischen Stroms oftmals vergessen.
Je nach Einsatzbedingungen, Einsatzort, Alter und Verschleiß der elektrischen Gerätes, bestehen verschiedene Gefahrenpotentiale für den Benutzer .
Durch die regelmäßige Überprüfung elektrischer Arbeitsmittel soll ein Höchstmaß an Sicherheit für den Benutzer gewährleistet werden. Die Verpflichtung zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel (Geräte) ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3 § 5.
Häufige Fragen zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel
– FAQs –
Was muss im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln geprüft werden?
Alle elektrischen Betriebsmittel die während des Betriebes (aktive Verbindung zu einem Stromkreis) bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Bohrmaschinen, Handsägen, Schleifmaschinen etc.
- Baustrahler & Handleuchten
- Verlängerungskabel & Kabeltrommeln
- Küchengeräte, z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc.
- Netzteile & Ladekabel
- uvm.
Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:
TIPP: Auch private elektrische Geräte die im Betrieb verwendet werden, sind in den Prüfzyklus einzubeziehen und vor der ersten Inbetriebnahme auf den sicheren Zustand hin zu überprüfen.
Warum müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?
Die VDE-Prüfung elektrischer Geräte ist an allen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten in Betrieben vorzunehmen. Dies ist auch in der DGUV Vorschrift 3 als Pflicht für jedes Unternehmen festgelegt.
Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3 § 5. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber in Einvernehmen mit der befähigten Person (BetrSichV § 14) festgelegt werden.
Normen & Vorschriften
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1201
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0701-0702
Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?
Grundsätzlich sind elektrische Geräte immer vor der ersten Benutzung sowie nach Reparatur oder Instandsetzung auf ihre Sicherheit zu überprüfen.
Die Prüfintervalle für die Wiederholungsprüfungen sind so zu bestimmen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden. Je nach Einsatzbedingungen, Gefährdungen für den Benutzer, Erfahrungswerten und den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Branche etc.) weichen die Prüffristen von Gewerk zu Gewerk ab.
Als Orientierungshilfe dienen die unten aufgeführten Normen & Regeln:
- DGUV Vorschrift 3
- TRBS-1201
- Bedienungsanleitungen
Wer darf elektrische Betriebsmittel prüfen?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfungen) darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal (Elektrofachkräfte) oder durch befähigte Personen unter der Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die TRBS-1203 und die DIN VDE 0701-0702 geregelt.
Demnach muss das Prüfpersonal mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- abgeschlossene berufliche Ausbildung oder Studium
- einschlägige Berufserfahrung
- zeitnahe berufliche Tätigkeit
Aufgrund der hohen Ablauf- und Organisationsanforderungen an die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte setzen wir keine elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuPs) ein.
Alle Prüftechniker der ESM GmbH sind qualifizierte Elektrofachkräfte und erfüllen nachweislich die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie der DGUV Vorschrift 3.
Zusätzlich nehmen alle unsere Mitarbeiter regelmäßig an Weiterbildungen teil und arbeiten mit aktuellster Mess- und Prüftechnik.
Was kostet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Pauschalpreis = Fehlanzeige!
Aus Erfahrung wissen wir, die Kostenermittlung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hängt immer von einer individuellen Beratung und weiteren Faktoren ab, beispielsweise:
- Anzahl der zu prüfenden Geräte
- Anzahl der Standorte
- Zusatzleistungen (z.B. Datenbankpflege, Inventarisierung, Zugang zum Kundenportal, Wartungsvertrag)
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir besprechen sofort mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen realisiert werden können und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.
So einfach gehts:
- Anfrage via Angebotsformular
- Rufen Sie uns jetzt an unter 03445 – 78 16 99-0 und sprechen Sie direkt mit einem unserer Experten
- Was muss geprüft werden?
Was muss im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln geprüft werden?
Alle elektrischen Betriebsmittel die während des Betriebes (aktive Verbindung zu einem Stromkreis) bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Bohrmaschinen, Handsägen, Schleifmaschinen etc.
- Baustrahler & Handleuchten
- Verlängerungskabel & Kabeltrommeln
- Küchengeräte, z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc.
- Netzteile & Ladekabel
- uvm.
Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:
TIPP: Auch private elektrische Geräte die im Betrieb verwendet werden, sind in den Prüfzyklus einzubeziehen und vor der ersten Inbetriebnahme auf den sicheren Zustand hin zu überprüfen.
- Warum prüfen?
Warum müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?
Die VDE-Prüfung elektrischer Geräte ist an allen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten in Betrieben vorzunehmen. Dies ist auch in der DGUV Vorschrift 3 als Pflicht für jedes Unternehmen festgelegt.
Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3 § 5. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber in Einvernehmen mit der befähigten Person (BetrSichV § 14) festgelegt werden.
Normen & Vorschriften
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1201
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0701-0702
- Wie oft prüfen?
Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?
Grundsätzlich sind elektrische Geräte immer vor der ersten Benutzung sowie nach Reparatur oder Instandsetzung auf ihre Sicherheit zu überprüfen.
Die Prüfintervalle für die Wiederholungsprüfungen sind so zu bestimmen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden. Je nach Einsatzbedingungen, Gefährdungen für den Benutzer, Erfahrungswerten und den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Branche etc.) weichen die Prüffristen von Gewerk zu Gewerk ab.
Als Orientierungshilfe dienen die unten aufgeführten Normen & Regeln:
- DGUV Vorschrift 3
- TRBS-1201
- Bedienungsanleitungen
- Wer darf prüfen?
Wer darf elektrische Betriebsmittel prüfen?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfungen) darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal (Elektrofachkräfte) oder durch befähigte Personen unter der Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die TRBS-1203 und die DIN VDE 0701-0702 geregelt.
Demnach muss das Prüfpersonal mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- abgeschlossene berufliche Ausbildung oder Studium
- einschlägige Berufserfahrung
- zeitnahe berufliche Tätigkeit
Aufgrund der hohen Ablauf- und Organisationsanforderungen an die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte setzen wir keine elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuPs) ein.
Alle Prüftechniker der ESM GmbH sind qualifizierte Elektrofachkräfte und erfüllen nachweislich die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie der DGUV Vorschrift 3.
Zusätzlich nehmen alle unsere Mitarbeiter regelmäßig an Weiterbildungen teil und arbeiten mit aktuellster Mess- und Prüftechnik.
- Was kostet eine Prüfung?
Was kostet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Pauschalpreis = Fehlanzeige!
Aus Erfahrung wissen wir, die Kostenermittlung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hängt immer von einer individuellen Beratung und weiteren Faktoren ab, beispielsweise:
- Anzahl der zu prüfenden Geräte
- Anzahl der Standorte
- Zusatzleistungen (z.B. Datenbankpflege, Inventarisierung, Zugang zum Kundenportal, Wartungsvertrag)
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir besprechen sofort mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen realisiert werden können und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.
So einfach gehts:
- Anfrage via Angebotsformular
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PRÜFABLAUF FÜR ORTSVERÄNDERLICHE ELEKTROGERÄTE
So prüft die ESM GmbH Ihre elektrischen Betriebsmittel
1. Sichtprüfungen an elektrischen Geräten
Im ersten Schritt werden die elektrischen Betriebsmittel auf äußerliche Mängel begutachtet. Eine Öffnung des Prüflings ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, außer bei dringlichen Verdacht auf einen Sicherheitsmangel, welcher nur auf diese Art und Weise festgestellt werden kann.
Schäden können beispielsweise sein:
- beschädigte Gehäuse, Isolierungen oder Anschlussleitungen
- defekte Zugentlastung oder Biegeschutz
- Anzeichen auf Überlast (Schmorstellen)
- defekte Bedieneinrichtungen (z.B. Ein- und Ausschalter)
- stark verschmutze Luftfilter
2. Physikalische Messungen an Elektrogeräten
Im Anschluss an die Sichtprüfung erfolgen unter Berücksichtigung des Gerätetyps (Schutzklasse) verschiedene elektrische Messungen zur Feststellung der Gerätesicherheit.
Dazu gehört beispielsweise das Messen des:
- Schutzleiterwiderstands
- Isolationswiderstands
- Schutzleiterstroms
- Berührungstroms
3. Funktionsprüfung (optional)
Im Zuge einer Wiederholungsprüfung gemäß DIN VDE 0701-0702 ist eine Prüfung der Funktion des elektrischen Betriebsmittels nicht zwingend erforderlich.
Gründe für eine Funktionsprüfung:
- nach Instandsetzung/Reparatur
- nach Änderung
- insoweit es ausdrücklich zum Nachweis der Sicherheit erforderlich ist
4. Auswertung & Dokumentation
Nach der Geräteprüfung sind die Ergebnisse in geeigneter Form zu dokumentieren.
Für einen rechtssicheren Nachweis der Prüfung und der eineindeutigen Identifizierung von Prüfgerät und Prüfergebnis, gilt es ein detailliertes Prüfprotokoll zu erstellen.
Diese Dokumentation ist die Grundlage zur Bewertung der Zustände und Prüffristen der elektrischen Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen.
Das Prüfprotokoll sollte folgende Angaben enthalten:
- Art,Datum, Ergebnis, Grundlagen und Umfang der Prüfung
- Name des Prüfers + ggfs. des Prüfunternehmens
- Prüffristen
- verwendetes Prüfgerät
- Verwendungs- bzw. Einsatzort
- Identifikation des Betriebsmittels (Typ, Hersteller, Inventar-Nr. oder ähnliches)
- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb
Die Prüfprotokolle sollten Sie mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren. Somit können Sie im Schadensfall eine ordnungsgemäße und rechtssichere Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel nachweisen.
Weitere Informationen zur Dokumentation von Arbeitsmittelprüfungen finden Sie hier:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1201 „Prüfung von Arbeitsmitteln“
5. Kennzeichnung des Prüflings
Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird jedes elektrische Betriebsmittel mit einer Prüfplakette versehen. Werden Mängel festgestellt, wird das Gerät außer Betrieb genommen, mit einem Warnschild entsprechend gekennzeichnet und der Auftraggeber informiert.