Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DIN VDE 0701-0702)

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Ortsveränderliche Elektrische Betriebsmittel müssen vor der erstmaligen Benutzung, nach Instandsetzung bzw. Reparatur und wiederkehrend in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand (Gerätesicherheit) geprüft werden.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702.

Die Verwendung elektrischer Betriebsmittel gehört seit Jahren zum Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst und gewerblichen Bereich. Aufgrund der Gewohnheit und Routine werden die Gefahren des elektrischen Stroms oftmals vergessen.

Je nach Einsatzbedingungen, Einsatzort, Alter und Verschleiß der elektrischen Gerätes, bestehen verschiedene Gefahrenpotentiale für den Benutzer .

Durch die regelmäßige Überprüfung elektrischer Arbeitsmittel soll ein Höchstmaß an Sicherheit für den Benutzer gewährleistet werden. Die Verpflichtung zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel (Geräte) ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3 § 5.

VORTEILE EINER GERÄTEPRÜFUNG

Ihre Vorteile durch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

optimierter Arbeitsschutz

Dank regelmäßiger Geräteprüfungen erfüllen Sie die Anforderungen der BetrSichV und beugen pro aktiv den Gefahren von Arbeitsunfällen vor.

optimierte Kosten

Anhand einer Inventarisierung wissen Sie jederzeit, wo sich welches Gerät befindet und welche Kosten es verursacht.

optimierte Dokumentation

Mit Hilfe unseres umfangreichen Prüfberichts (datenbankkonform) können Sie die Geräteprüfung jederzeit (digitales Kundenportal) und 100% rechtssicher nachweisen.

Häufige Fragen zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel

– FAQs –

Was muss im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln geprüft werden?

Alle elektrischen Betriebsmittel die während des Betriebes (aktive Verbindung zu einem Stromkreis) bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bohrmaschinen, Handsägen, Schleifmaschinen etc.
  • Baustrahler & Handleuchten
  • Verlängerungskabel & Kabeltrommeln
  • Küchengeräte, z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc.
  • Netzteile & Ladekabel
  • uvm.

Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:

TIPP: Auch private elektrische Geräte die im Betrieb verwendet werden, sind in den Prüfzyklus einzubeziehen und vor der ersten Inbetriebnahme auf den sicheren Zustand hin zu überprüfen.

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Warum müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Die VDE-Prüfung elektrischer Geräte ist an allen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten in Betrieben vorzunehmen. Dies ist auch in der DGUV Vorschrift 3 als Pflicht für jedes Unternehmen festgelegt.

Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3 § 5. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber in Einvernehmen mit der befähigten Person (BetrSichV § 14) festgelegt werden.

 

Normen & Vorschriften

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS 1201
  • DGUV Vorschrift 3
  • DIN VDE 0701-0702

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Richterhammer

Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Grundsätzlich sind elektrische Geräte immer vor der ersten Benutzung sowie nach Reparatur oder Instandsetzung auf ihre Sicherheit zu überprüfen.

Die Prüfintervalle für die Wiederholungsprüfungen sind so zu bestimmen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden. Je nach Einsatzbedingungen, Gefährdungen für den Benutzer, Erfahrungswerten und den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Branche etc.) weichen die Prüffristen von Gewerk zu Gewerk ab.

Als Orientierungshilfe dienen die unten aufgeführten Normen & Regeln:

  • DGUV Vorschrift 3
  • TRBS-1201
  • Bedienungsanleitungen

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Wecker für Prüffristen elektrischer Betriebsmittel

Wer darf elektrische Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfungen) darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal (Elektrofachkräfte) oder durch befähigte Personen unter der Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die TRBS-1203 und die DIN VDE 0701-0702 geregelt.

Demnach muss das Prüfpersonal mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  • abgeschlossene berufliche Ausbildung oder Studium
  • einschlägige Berufserfahrung
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit

Aufgrund der hohen Ablauf- und Organisationsanforderungen an die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte setzen wir keine elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuPs) ein.

Alle Prüftechniker der ESM GmbH sind qualifizierte Elektrofachkräfte und erfüllen nachweislich die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie der DGUV Vorschrift 3.

Zusätzlich nehmen alle unsere Mitarbeiter regelmäßig an Weiterbildungen teil und arbeiten mit aktuellster Mess- und Prüftechnik.

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Prüfpersonal für elektrische Betriebsmittel

Was kostet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Pauschalpreis = Fehlanzeige!

Aus Erfahrung wissen wir, die Kostenermittlung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hängt immer von einer individuellen Beratung und weiteren Faktoren ab, beispielsweise:

  • Anzahl der zu prüfenden Geräte
  • Anzahl der Standorte
  • Zusatzleistungen (z.B. Datenbankpflege, Inventarisierung, Zugang zum Kundenportal, Wartungsvertrag)

 

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir besprechen sofort mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen realisiert werden können und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.

So einfach gehts:

  • Anfrage via Angebotsformular
  • Rufen Sie uns jetzt an unter 03445 – 78 16 99-0 und sprechen Sie direkt mit einem unserer Experten

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Was muss geprüft werden?

Was muss im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln geprüft werden?

Alle elektrischen Betriebsmittel die während des Betriebes (aktive Verbindung zu einem Stromkreis) bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bohrmaschinen, Handsägen, Schleifmaschinen etc.
  • Baustrahler & Handleuchten
  • Verlängerungskabel & Kabeltrommeln
  • Küchengeräte, z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc.
  • Netzteile & Ladekabel
  • uvm.

Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:

TIPP: Auch private elektrische Geräte die im Betrieb verwendet werden, sind in den Prüfzyklus einzubeziehen und vor der ersten Inbetriebnahme auf den sicheren Zustand hin zu überprüfen.

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Warum prüfen?

Warum müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Die VDE-Prüfung elektrischer Geräte ist an allen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten in Betrieben vorzunehmen. Dies ist auch in der DGUV Vorschrift 3 als Pflicht für jedes Unternehmen festgelegt.

Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3 § 5. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber in Einvernehmen mit der befähigten Person (BetrSichV § 14) festgelegt werden.

 

Normen & Vorschriften

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS 1201
  • DGUV Vorschrift 3
  • DIN VDE 0701-0702

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Richterhammer

Wie oft prüfen?

Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Grundsätzlich sind elektrische Geräte immer vor der ersten Benutzung sowie nach Reparatur oder Instandsetzung auf ihre Sicherheit zu überprüfen.

Die Prüfintervalle für die Wiederholungsprüfungen sind so zu bestimmen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden. Je nach Einsatzbedingungen, Gefährdungen für den Benutzer, Erfahrungswerten und den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Branche etc.) weichen die Prüffristen von Gewerk zu Gewerk ab.

Als Orientierungshilfe dienen die unten aufgeführten Normen & Regeln:

  • DGUV Vorschrift 3
  • TRBS-1201
  • Bedienungsanleitungen

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Wecker für Prüffristen elektrischer Betriebsmittel

Wer darf prüfen?

Wer darf elektrische Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3 Prüfungen) darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal (Elektrofachkräfte) oder durch befähigte Personen unter der Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die TRBS-1203 und die DIN VDE 0701-0702 geregelt.

Demnach muss das Prüfpersonal mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  • abgeschlossene berufliche Ausbildung oder Studium
  • einschlägige Berufserfahrung
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit

Aufgrund der hohen Ablauf- und Organisationsanforderungen an die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte setzen wir keine elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuPs) ein.

Alle Prüftechniker der ESM GmbH sind qualifizierte Elektrofachkräfte und erfüllen nachweislich die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie der DGUV Vorschrift 3.

Zusätzlich nehmen alle unsere Mitarbeiter regelmäßig an Weiterbildungen teil und arbeiten mit aktuellster Mess- und Prüftechnik.

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Prüfpersonal für elektrische Betriebsmittel

Was kostet eine Prüfung?

Was kostet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Pauschalpreis = Fehlanzeige!

Aus Erfahrung wissen wir, die Kostenermittlung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hängt immer von einer individuellen Beratung und weiteren Faktoren ab, beispielsweise:

  • Anzahl der zu prüfenden Geräte
  • Anzahl der Standorte
  • Zusatzleistungen (z.B. Datenbankpflege, Inventarisierung, Zugang zum Kundenportal, Wartungsvertrag)

 

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir besprechen sofort mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen realisiert werden können und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.

So einfach gehts:

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➜ Sie erreichen uns ganz einfach per Telefon unter 0800 – 066 18 41 oder über unser Kontaktformular. Wir stehen Ihnen jederzeit (von Mo – Fr, 8.00 – 16.00 Uhr) zur Verfügung.

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