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Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100
Die Prüfung elektrischer Anlagen muss vor der erstmaligen Inbetriebnahme (DIN VDE 0100-600) und während des Betreibens in regelmäßigen Prüfintervallen (DIN VDE 0105-100) durchgeführt werden.
Durch die VDE Prüfung soll ein Höchstmaß an Sicherheit für Sie, Ihre Beschäftigten und Ihre Anlagen erreicht werden.
Egal ob Errichter oder Betreiber, als verantwortlicher für Ihre Elektroanlagen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet – nachzuweisen – dass Ihre elektrische Anlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Darüber hinaus sind im Rahmen von Änderungen, Erweiterungen und Instandsetzungen an elektrischen Anlagen verpflichtet, festgelegte Sicherheitsprüfungen durch geeignetes Fachpersonal durchzuführen. Nur so können Sie im Schadensfall einen rechtssicheren Nachweis über die geforderten Prüfungen belegen und Ihren Anspruch beim Schadens- und Unfallversicherer geltend machen.
Häufige Fragen zur Anlagenprüfung
Was muss im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen geprüft werden?
Alle elektrischen Anlagen (Zusammenschlüsse mehrerer elektrischer Betriebsmittel) in Ihrem Unternehmen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Hierzu zählen sowohl stationäre, als auch nicht stationären Anlagen.
Dazu gehören beispielsweise die Prüfung von:
- Niederspannungshauptverteilungen und Unterverteilungen
- Lüftungs- und Kälteanlagen
- (Not-)Beleuchtungsanlagen
- Steckdosenstromkreise
- Baustromverteiler
- uvm.
Elektrische Anlagen die mit ihrer Umgebung starr verbunden sind (z.B. Niederspannungsverteilungen), werden als stationäre Anlagen bezeichnet. Elektrische Anlagen die je nach Gebrauch und Bestimmungsort auf und abgebaut werden, sind als nicht stationäre Anlagen zu sehen.
Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:
Warum müssen elektrische Anlagen geprüft werden?
Während des Betriebes elektrischer Anlagen sind regelmäßige Prüfungen als Nachweis des sicheren Zustands notwendig. Die Verpflichtung zur VDE Prüfung elektrischer Anlagen ergibt sich aus:
- dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
- der DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“
- und der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
Demnach ist jeder Betreiber bzw. Errichter von Niederspannungsanlagen klar dazu verpflichtet, Sicherheitsmängel frühzeitig und präventiv festzustellen, abzustellen und zu dokumentieren.
HINWEIS: Die Notwendigkeit der VDE Prüfung ist spätestens dann von Bedeutung, wenn aufgrund eines Unfalls der Nachweis erbracht werden muss, dass die elektrische Anlage zum Unfallzeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entsprach. Dieser Nachweis ist auch und vor allem bei Haftungsfragen relevant“.
Wann bzw. wie oft müssen elektrische Anlagen geprüft werden?
Die Prüfintervalle für elektrische Anlagen ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften. Sie sind so zu bestimmen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden. Je nach Art der Anlage, Umgebung, Beanspruchung und den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Branche etc.) können die Prüffristen abweichen.
Anlage | Prüffristen |
---|---|
Elektrische Anlagen | vor der Erstinbetriebnahme, nach jeder Reparatur oder Instandsetzung und wiederkehrend spätestens aller 4 Jahre |
Elektrische Anlagen nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 | z.B. 1 – 3 Jahre |
Elektrische Anlagen nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 sind beispielsweise:
- Räume mit Badewanne oder Dusche
- Baustellen
- Landwirtschafts- und Gartenbau
- Solar-Photovoltaik- (PV-)Stromversorgungssysteme
- Beleuchtungsanlagen im Freien
- Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
- uvm.
Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.
Was kostet eine Anlagenprüfung?
Pauschalpreis = Fehlanzeige!
Die Kostenermittlung zur Prüfung elektrischer Anlagen bedarf immer einer individuellen Beratung und hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:
- Anzahl der zu prüfenden Unterverteilungen
- Anzahl der zu prüfenden Stromkreise
- Zusatzleistungen (z.B. Thermografie, Zugang zum Kundenportal, Wartungsvertrag)
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir besprechen sofort mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen realisiert werden können und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.
So einfach gehts:
- Anfrage via Angebotsformular
- Rufen Sie uns jetzt unter 03445 – 78 16 99-0 und sprechen Sie direkt mit einem unserer Experten
Wer darf elektrische Anlagen prüfen?
Die Prüfung elektrischer Anlagen darf nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte mit umfangreichen und aktuellen Fachwissen durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und den TRBS-1203 Ziffer 3.3 geregelt.
Demnach muss das Prüfpersonal mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- elektrotechnische Berufsausbildung z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Betriebstechnik sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen oder ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik
- mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen
- zeitnahe berufliche Tätigkeit z.B. durch die Reparatur und Instandhaltung elektrischer Anlagen, Prüfung elektrischer Betriebsmittel sowie durch die
- aktuelles Fachwissen entsprechend den Regeln der Technik, durch nachweisbare Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen in der Elektrotechnik
- Was muss geprüft werden?
Was muss im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen geprüft werden?
Alle elektrischen Anlagen (Zusammenschlüsse mehrerer elektrischer Betriebsmittel) in Ihrem Unternehmen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Hierzu zählen sowohl stationäre, als auch nicht stationären Anlagen.
Dazu gehören beispielsweise die Prüfung von:
- Niederspannungshauptverteilungen und Unterverteilungen
- Lüftungs- und Kälteanlagen
- (Not-)Beleuchtungsanlagen
- Steckdosenstromkreise
- Baustromverteiler
- uvm.
Elektrische Anlagen die mit ihrer Umgebung starr verbunden sind (z.B. Niederspannungsverteilungen), werden als stationäre Anlagen bezeichnet. Elektrische Anlagen die je nach Gebrauch und Bestimmungsort auf und abgebaut werden, sind als nicht stationäre Anlagen zu sehen.
Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:
- Warum prüfen?
Warum müssen elektrische Anlagen geprüft werden?
Während des Betriebes elektrischer Anlagen sind regelmäßige Prüfungen als Nachweis des sicheren Zustands notwendig. Die Verpflichtung zur VDE Prüfung elektrischer Anlagen ergibt sich aus:
- dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
- der DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“
- und der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
Demnach ist jeder Betreiber bzw. Errichter von Niederspannungsanlagen klar dazu verpflichtet, Sicherheitsmängel frühzeitig und präventiv festzustellen, abzustellen und zu dokumentieren.
HINWEIS: Die Notwendigkeit der VDE Prüfung ist spätestens dann von Bedeutung, wenn aufgrund eines Unfalls der Nachweis erbracht werden muss, dass die elektrische Anlage zum Unfallzeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entsprach. Dieser Nachweis ist auch und vor allem bei Haftungsfragen relevant“.
- Wann/Wie oft prüfen?
Wann bzw. wie oft müssen elektrische Anlagen geprüft werden?
Die Prüfintervalle für elektrische Anlagen ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften. Sie sind so zu bestimmen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden. Je nach Art der Anlage, Umgebung, Beanspruchung und den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Branche etc.) können die Prüffristen abweichen.
Anlage Prüffristen Elektrische Anlagen vor der Erstinbetriebnahme, nach jeder Reparatur oder Instandsetzung und wiederkehrend spätestens aller 4 Jahre Elektrische Anlagen nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 z.B. 1 – 3 Jahre Elektrische Anlagen nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 sind beispielsweise:
- Räume mit Badewanne oder Dusche
- Baustellen
- Landwirtschafts- und Gartenbau
- Solar-Photovoltaik- (PV-)Stromversorgungssysteme
- Beleuchtungsanlagen im Freien
- Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
- uvm.
Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.
- Was kostet eine Prüfung?
Was kostet eine Anlagenprüfung?
Pauschalpreis = Fehlanzeige!
Die Kostenermittlung zur Prüfung elektrischer Anlagen bedarf immer einer individuellen Beratung und hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:
- Anzahl der zu prüfenden Unterverteilungen
- Anzahl der zu prüfenden Stromkreise
- Zusatzleistungen (z.B. Thermografie, Zugang zum Kundenportal, Wartungsvertrag)
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir besprechen sofort mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen realisiert werden können und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.
So einfach gehts:
- Anfrage via Angebotsformular
- Rufen Sie uns jetzt unter 03445 – 78 16 99-0 und sprechen Sie direkt mit einem unserer Experten
- Wer darf prüfen?
Wer darf elektrische Anlagen prüfen?
Die Prüfung elektrischer Anlagen darf nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte mit umfangreichen und aktuellen Fachwissen durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und den TRBS-1203 Ziffer 3.3 geregelt.
Demnach muss das Prüfpersonal mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- elektrotechnische Berufsausbildung z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Betriebstechnik sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen oder ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik
- mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen
- zeitnahe berufliche Tätigkeit z.B. durch die Reparatur und Instandhaltung elektrischer Anlagen, Prüfung elektrischer Betriebsmittel sowie durch die
- aktuelles Fachwissen entsprechend den Regeln der Technik, durch nachweisbare Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen in der Elektrotechnik
PRÜFABLAUF FÜR ELEKTRISCHE ANLAGEN
1. Besichtigen der elektrischen Anlage
Im ersten Schritt wird die elektrische Anlage auf erkennbare äußerliche Schäden und Mängel begutachtet. Es ist festzustellen ob die Elektroanlage den äußeren Einflüssen am Verwendungsort standhält und den Errichtungsnormen entspricht. Besonders wichtig ist hierbei die Kontrolle des Schutzes gegen das direkte Berühren aktiver Teile elektrischer Betriebsmittel.
Äußerlich erkennbare Mängel sind beispielsweise :
- falsche Kennzeichnung, Querschnitt oder Verlegeart von Schutzleiter, Erdungsleiter und Potentialausgleichleiter
- nicht wirksame Schutzkontakte
- fehlende oder defekte Schutzeinrichtungen (z.B. FI-Schutzschalter)
- Anzeichen auf Überlast (z.B. Schmorstellen)
- fehlende Stromlaufpläne, Bezeichnungen etc.
2. Elektrische Messungen an der Elektroanlage
Im Anschluss an die Sichtprüfung gilt es den Sicherheitszustand der Elektroanlage im Fehlerfall zu beurteilen. Dies erfolgt durch den Einsatz spezieller Messverfahren und Messgeräte. Zu den erforderlichen Messungen gehört beispielsweise das Messen des:
- Schutzleiterwiderstands
- Isolationswiderstands
- Schleifenwiderstands
- Auslöse-Fehlerstroms (RCD/FI-Schutzschalter)
3. Funktionsprüfung der elektrischen Schutzvorrichtungen
Durch die Funktionsprüfung der entsprechenden Betriebsmittel und Schutzvorrichtungen lassen sich wichtige Erkenntnisse über den thermischen, elektrischen und mechanischen Zustand der elektrischen Anlage feststellen.
Auf Funktion geprüft werden beispielsweise:
- Elektrische Schutzeinrichtungen (z.B. Not-Ausschalter, FI-Schutzschalter, Verriegelungen etc.)
- Isolationsüberwachungsgeräte
- Melde- und Anzeigeeinrichtungen (z.B. Warn- und Signalleuchten)
ACHTUNG: Funktionsprüfungen an elektrischen Anlagen dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder elektronisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Erforderliche Sicherheitsvorkehrungen gegen einen elektrischen Schlag sind einzuhalten.
4. Auswertung & Dokumentation
Nach der Anlagenprüfung sind alle Ergebnisse in geeigneter Form zu dokumentieren.
Für einen rechtssicheren Nachweis der Prüfung und der eineindeutigen Identifizierung der Elektroanlage und Prüfergebnis, muss ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt werden. Dieses muss Einzelheiten zu den jeweiligen Anlagenteilen und den festgestellten Mängeln beinhalten. Darüber hinaus kann der Prüfbericht auch Hinweise und Empfehlungen zu etwaigen Reparaturen und Optimierungen enthalten.
Das Prüfprotokoll sollte folgende Angaben enthalten:
- Art,Datum, Ergebnis, Grundlagen und Umfang der Prüfung
- Name des Prüfers + ggfs. des Prüfunternehmens
- Prüffristen
- verwendetes Prüfgerät
- Ergebnisse der Messungen und Erprobungen
- Identifikation der Anlage (z.B. durch Anlagenkennzeichen oder ähnliches)
- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb
Die Prüfprotokolle sollten Sie mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren. Somit können Sie im Schadensfall eine ordnungsgemäße und rechtssichere Prüfung Ihrer elektrischen Anlage nachweisen.
5. Kennzeichnung der geprüften Elektroanlage
Nach erfolgter Prüfung kennzeichnen wir die elektrische Anlage mit einer Prüfplakette. Anhand dieser lässt sich auf den ersten Blick feststellen, ob und wann die Elektroanlage gemäß DGUV Vorschrift 3 geprüft wurde.
6. Unterstützende Maßnahmen für die Anlagenprüfung
Thermografie Messungen
Unter zu Hilfenahme einer Thermografiekamera lassen sich wichtige Erkenntnisse über die Aus- und Belastung einer elektrischen Anlagen erkennen (vorbeugende Instandhaltung) und frühzeitig potentielle Brandherde lokalisieren.
Prüfung von IT-Netzen
Wir können Ihnen die Messung Ihrer IT-Netze anbieten, und prüfen u.a. die Funktionalität der Isolationsüberwachungen (IMD) und Umschalteinrichtungen. IT-Netze werden häufig in Operationsräumen, Intensivstationen oder der Bahn genutzt.
Ableitfähigkeit Füßböden
Elektrostatische Aufladungen Gefahren entstehen können, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden z.B in Ex-Anlagen ist eine Ausführung und Prüfung der ableitfähigen Fußböden eine ergänzende Maßnahme nach BGR 132.