Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100

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Die Prüfung elektrischer Anlagen muss vor der erstmaligen Inbetriebnahme (DIN VDE 0100-600) und während des Betreibens in regelmäßigen Prüfintervallen (DIN VDE 0105-100) durchgeführt werden.

Prüfung einer Elektroanlage durch einen Prüftechniker
©ESM GmbH. Wir prüfen Ihre elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100.

Durch die VDE Prüfung soll ein Höchstmaß an Sicherheit für Sie, Ihre Beschäftigten und Ihre Anlagen erreicht werden.

Egal ob Errichter oder Betreiber, als verantwortlicher für Ihre Elektroanlagen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet – nachzuweisen – dass Ihre elektrische Anlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Darüber hinaus sind im Rahmen von Änderungen, Erweiterungen und Instandsetzungen an elektrischen Anlagen verpflichtet, festgelegte Sicherheitsprüfungen durch geeignetes Fachpersonal durchzuführen. Nur so können Sie im Schadensfall einen rechtssicheren Nachweis über die geforderten Prüfungen belegen und Ihren Anspruch beim Schadens- und Unfallversicherer geltend machen.

VORTEILE DER ANLAGENPRÜFUNG

Ihr Mehrwert durch die Prüfung elektrischer Anlagen

optimierter Arbeitsschutz

Schützen Sie sich und Ihrer Mitarbeiter durch die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen!

optimierte Verfügbarkeit

Erkennen Sie frühzeitig etwaige Schwachstellen oder Brandherde und steigern somit Ihre Anlagenverfügbarkeit!

optimierte Dokumentation

Mit Hilfe unseres umfangreichen Prüfberichts können Sie die Anlagenprüfung jederzeit und 100% rechtssicher nachweisen.

Häufige Fragen zur Anlagenprüfung

– FAQs –

Was muss im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen geprüft werden?

Alle elektrischen Anlagen (Zusammenschlüsse mehrerer elektrischer Betriebsmittel) in Ihrem Unternehmen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Hierzu zählen sowohl stationäre, als auch nicht stationären Anlagen.

Dazu gehören beispielsweise die Prüfung von:

  • Niederspannungs­hauptverteilungen und Unterverteilungen
  • Lüftungs- und Kälteanlagen
  • (Not-)Beleuchtungsanlagen
  • Steckdosenstromkreise
  • Baustromverteiler
  • uvm.

Elektrische Anlagen die mit ihrer Umgebung starr verbunden sind (z.B. Niederspannungsverteilungen), werden als stationäre Anlagen bezeichnet. Elektrische Anlagen die je nach Gebrauch und Bestimmungsort auf und abgebaut werden, sind als nicht stationäre Anlagen zu sehen.

Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:

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Warum müssen elektrische Anlagen geprüft werden?

Während des Betriebes elektrischer Anlagen sind regelmäßige Prüfungen als Nachweis des sicheren Zustands notwendig. Die Verpflichtung zur VDE Prüfung elektrischer Anlagen ergibt sich aus:

  • dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
  • der DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“
  • und der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“

Demnach ist jeder Betreiber bzw. Errichter von Niederspannungsanlagen klar dazu verpflichtet, Sicherheitsmängel frühzeitig und präventiv festzustellen, abzustellen und zu dokumentieren.

HINWEIS: Die Notwendigkeit der VDE Prüfung ist spätestens dann von Bedeutung, wenn aufgrund eines Unfalls der Nachweis erbracht werden muss, dass die elektrische Anlage zum Unfallzeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entsprach. Dieser Nachweis ist auch und vor allem bei Haftungsfragen relevant“.

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Richterhammer

Wann bzw. wie oft müssen elektrische Anlagen geprüft werden?

Die Prüfintervalle für elektrische Anlagen ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften. Sie sind so zu bestimmen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden. Je nach Art der Anlage, Umgebung, Beanspruchung und den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Branche etc.) können die Prüffristen abweichen.

AnlagePrüffristen
Elektrische Anlagenvor der Erstinbetriebnahme, nach jeder Reparatur oder Instandsetzung und wiederkehrend spätestens aller 4 Jahre
Elektrische Anlagen nach DIN VDE 0100 Gruppe 700z.B. 1 – 3 Jahre

Elektrische Anlagen nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 sind beispielsweise:

  • Räume mit Badewanne oder Dusche
  • Baustellen
  • Landwirtschafts- und Gartenbau
  • Solar-Photovoltaik- (PV-)Stromversorgungssysteme
  • Beleuchtungsanlagen im Freien
  • Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
  • uvm.

Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.

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Wecker für Prüffristen elektrischer Anlagen

Was kostet eine Anlagenprüfung?

Pauschalpreis = Fehlanzeige!

Die Kostenermittlung zur Prüfung elektrischer Anlagen bedarf immer einer individuellen Beratung und hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:

  • Anzahl der zu prüfenden Unterverteilungen
  • Anzahl der zu prüfenden Stromkreise
  • Zusatzleistungen (z.B. Thermografie, Zugang zum Kundenportal, Wartungsvertrag)

 

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir besprechen sofort mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen realisiert werden können und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.

So einfach gehts:

  • Anfrage via Angebotsformular
  • Rufen Sie uns jetzt unter 03445 – 78 16 99-0 und sprechen Sie direkt mit einem unserer Experten

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Wer darf elektrische Anlagen prüfen?

Die Prüfung elektrischer Anlagen darf nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte mit umfangreichen und aktuellen Fachwissen durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und den TRBS-1203 Ziffer 3.3 geregelt.

Demnach muss das Prüfpersonal mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  • elektrotechnische Berufsausbildung z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Betriebstechnik sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen oder ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik
  • mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit z.B. durch die Reparatur und Instandhaltung elektrischer Anlagen, Prüfung elektrischer Betriebsmittel sowie durch die
  • aktuelles Fachwissen entsprechend den Regeln der Technik, durch nachweisbare Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen in der Elektrotechnik

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Prüfpersonal für elektrische Anlagen

Was muss geprüft werden?

Was muss im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen geprüft werden?

Alle elektrischen Anlagen (Zusammenschlüsse mehrerer elektrischer Betriebsmittel) in Ihrem Unternehmen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Hierzu zählen sowohl stationäre, als auch nicht stationären Anlagen.

Dazu gehören beispielsweise die Prüfung von:

  • Niederspannungs­hauptverteilungen und Unterverteilungen
  • Lüftungs- und Kälteanlagen
  • (Not-)Beleuchtungsanlagen
  • Steckdosenstromkreise
  • Baustromverteiler
  • uvm.

Elektrische Anlagen die mit ihrer Umgebung starr verbunden sind (z.B. Niederspannungsverteilungen), werden als stationäre Anlagen bezeichnet. Elektrische Anlagen die je nach Gebrauch und Bestimmungsort auf und abgebaut werden, sind als nicht stationäre Anlagen zu sehen.

Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:

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Warum prüfen?

Warum müssen elektrische Anlagen geprüft werden?

Während des Betriebes elektrischer Anlagen sind regelmäßige Prüfungen als Nachweis des sicheren Zustands notwendig. Die Verpflichtung zur VDE Prüfung elektrischer Anlagen ergibt sich aus:

  • dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
  • der DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“
  • und der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“

Demnach ist jeder Betreiber bzw. Errichter von Niederspannungsanlagen klar dazu verpflichtet, Sicherheitsmängel frühzeitig und präventiv festzustellen, abzustellen und zu dokumentieren.

HINWEIS: Die Notwendigkeit der VDE Prüfung ist spätestens dann von Bedeutung, wenn aufgrund eines Unfalls der Nachweis erbracht werden muss, dass die elektrische Anlage zum Unfallzeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entsprach. Dieser Nachweis ist auch und vor allem bei Haftungsfragen relevant“.

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Richterhammer

Wann/Wie oft prüfen?

Wann bzw. wie oft müssen elektrische Anlagen geprüft werden?

Die Prüfintervalle für elektrische Anlagen ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften. Sie sind so zu bestimmen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden. Je nach Art der Anlage, Umgebung, Beanspruchung und den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Branche etc.) können die Prüffristen abweichen.

AnlagePrüffristen
Elektrische Anlagenvor der Erstinbetriebnahme, nach jeder Reparatur oder Instandsetzung und wiederkehrend spätestens aller 4 Jahre
Elektrische Anlagen nach DIN VDE 0100 Gruppe 700z.B. 1 – 3 Jahre

Elektrische Anlagen nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 sind beispielsweise:

  • Räume mit Badewanne oder Dusche
  • Baustellen
  • Landwirtschafts- und Gartenbau
  • Solar-Photovoltaik- (PV-)Stromversorgungssysteme
  • Beleuchtungsanlagen im Freien
  • Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
  • uvm.

Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.

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Wecker für Prüffristen elektrischer Anlagen

Was kostet eine Prüfung?

Was kostet eine Anlagenprüfung?

Pauschalpreis = Fehlanzeige!

Die Kostenermittlung zur Prüfung elektrischer Anlagen bedarf immer einer individuellen Beratung und hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:

  • Anzahl der zu prüfenden Unterverteilungen
  • Anzahl der zu prüfenden Stromkreise
  • Zusatzleistungen (z.B. Thermografie, Zugang zum Kundenportal, Wartungsvertrag)

 

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir besprechen sofort mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen realisiert werden können und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.

So einfach gehts:

  • Anfrage via Angebotsformular
  • Rufen Sie uns jetzt unter 03445 – 78 16 99-0 und sprechen Sie direkt mit einem unserer Experten

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Wer darf prüfen?

Wer darf elektrische Anlagen prüfen?

Die Prüfung elektrischer Anlagen darf nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte mit umfangreichen und aktuellen Fachwissen durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und den TRBS-1203 Ziffer 3.3 geregelt.

Demnach muss das Prüfpersonal mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  • elektrotechnische Berufsausbildung z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Betriebstechnik sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen oder ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik
  • mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit z.B. durch die Reparatur und Instandhaltung elektrischer Anlagen, Prüfung elektrischer Betriebsmittel sowie durch die
  • aktuelles Fachwissen entsprechend den Regeln der Technik, durch nachweisbare Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen in der Elektrotechnik

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Prüfpersonal für elektrische Anlagen

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➜ Sie erreichen uns ganz einfach per Telefon unter 0800 – 066 18 41 oder über unser Kontaktformular. Wir stehen Ihnen jederzeit (von Mo – Fr, 8.00 – 16.00 Uhr) zur Verfügung.

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