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Prüfung elektrischer Maschinen gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
Die Verpflichtung zur Prüfung elektrischer Maschinen ergibt sich aus der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 3.
Demnach sind elektrische Maschinen a) vor der ersten Inbetriebnahme, b) nach Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten und c) in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit zu überprüfen.
Durch die Maschinenprüfung sorgen Sie nicht nur für ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Mitarbeiter, sondern beugen auch direkt unvorhergesehnen Ausfällen der Elektrotechnik vor.
Aufgrund der Individualität und Komplexität elektrischer Maschinen (z.B. CNC-Fräsmaschinen oder Roboter jeglicher Art) darf die Maschinenprüfung ausschließlich von ausgebildetem Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Alle wichtige Informationen zur Prüfung elektrischer Maschinen finden Sie nachfolgend zusammengefasst auf unserer Seite.
Häufige Fragen zur Prüfung elektrischer Maschinen
Was muss im Zusammenhang mit elektrischen Maschinen geprüft werden?
Alle elektrischen Maschinen die in Ihrem Unternehmen betrieben werden, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise:
- CNC Fräsmaschinen und Sägeeinrichtungen
- Werkzeugmaschinen wie z.B. große Bohrmaschinen und Sägen
- Produktionsanlagen wie z.B. Pressen, Spritzgussanlagen oder Druckmaschinen
- Schweißanlagen
- Roboter jeglicher Art
- uvm.
Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:
Warum müssen elektrische Maschinen geprüft werden?
Als Unternehmer bzw. Verantwortlicher sind Sie dazu verpflichtet Ihre elektrischen Maschinen wiederkehrend prüfen zu lassen.
Grundlage hierfür bilden die nachfolgen Normen & Vorschriften:
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS-1201
- DGUV Vorschrift 3
- DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
Wie oft müssen elektrische Maschinen geprüft werden?
In Bezug auf die Anlagenprüfung aller 4 Jahre , Je nach Art, Umfang, Benutzung und Gefährdungsurteilung sind auch kürzere Abstände erforderlich.
Als Orientierungshilfe dienen die unten aufgeführten Normen & Regeln:
- DGUV Vorschrift 3
- TRBS-1201
- Empfehlungen durch den Hersteller
- Gefährdungsbeurteilung
Wer darf elektrische Maschinen prüfen?
Die Prüfung elektrischer Maschinen darf nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die TRBS-1203 Ziffer 3.3 und die VDE Normen geregelt.
Folgende Anforderungen muss das Prüfpersonal erfüllen:
- elektrotechnische Berufsausbildung z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Betriebstechnik sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen oder ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik
- mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen
- zeitnahe berufliche Tätigkeit z.B. durch die Reparatur und Instandhaltung elektrischer Anlagen, Prüfung elektrischer Betriebsmittel sowie durch die
- aktuelles Fachwissen entsprechend den Regeln der Technik, durch nachweisbare Teilnahme an Schulungen
Was kostet die Prüfung ortsfester elektrischer Maschinen?
Pauschalpreis = Fehlanzeige!
Die Kostenermittlung zur Prüfung elektrischer Maschinen bedarf einer individuellen Beratung und hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von:
- der Komplexität der zu prüfenden Maschinen
- der Anzahl zu prüfenden Maschinen
- den Zusatzleistungen (z.B. Thermografie, Wartungsvertrag)
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir besprechen sofort mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen realisiert werden können und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.
So einfach gehts:
- Anfrage via Angebotsformular
- Rufen Sie uns jetzt an unter 03445 – 78 16 99-0 und sprechen Sie direkt mit einem unserer Experten
- Was muss geprüft werden?
Was muss im Zusammenhang mit elektrischen Maschinen geprüft werden?
Alle elektrischen Maschinen die in Ihrem Unternehmen betrieben werden, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise:
- CNC Fräsmaschinen und Sägeeinrichtungen
- Werkzeugmaschinen wie z.B. große Bohrmaschinen und Sägen
- Produktionsanlagen wie z.B. Pressen, Spritzgussanlagen oder Druckmaschinen
- Schweißanlagen
- Roboter jeglicher Art
- uvm.
Weitere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3:
- Warum prüfen?
Warum müssen elektrische Maschinen geprüft werden?
Als Unternehmer bzw. Verantwortlicher sind Sie dazu verpflichtet Ihre elektrischen Maschinen wiederkehrend prüfen zu lassen.
Grundlage hierfür bilden die nachfolgen Normen & Vorschriften:
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS-1201
- DGUV Vorschrift 3
- DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
- Wie oft prüfen?
Wie oft müssen elektrische Maschinen geprüft werden?
In Bezug auf die Anlagenprüfung aller 4 Jahre , Je nach Art, Umfang, Benutzung und Gefährdungsurteilung sind auch kürzere Abstände erforderlich.
Als Orientierungshilfe dienen die unten aufgeführten Normen & Regeln:
- DGUV Vorschrift 3
- TRBS-1201
- Empfehlungen durch den Hersteller
- Gefährdungsbeurteilung
- Wer darf prüfen?
Wer darf elektrische Maschinen prüfen?
Die Prüfung elektrischer Maschinen darf nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Die Anforderungen an das Prüfpersonal werden durch die TRBS-1203 Ziffer 3.3 und die VDE Normen geregelt.
Folgende Anforderungen muss das Prüfpersonal erfüllen:
- elektrotechnische Berufsausbildung z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Betriebstechnik sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen oder ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik
- mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen
- zeitnahe berufliche Tätigkeit z.B. durch die Reparatur und Instandhaltung elektrischer Anlagen, Prüfung elektrischer Betriebsmittel sowie durch die
- aktuelles Fachwissen entsprechend den Regeln der Technik, durch nachweisbare Teilnahme an Schulungen
- Was kostet eine Prüfung?
Was kostet die Prüfung ortsfester elektrischer Maschinen?
Pauschalpreis = Fehlanzeige!
Die Kostenermittlung zur Prüfung elektrischer Maschinen bedarf einer individuellen Beratung und hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von:
- der Komplexität der zu prüfenden Maschinen
- der Anzahl zu prüfenden Maschinen
- den Zusatzleistungen (z.B. Thermografie, Wartungsvertrag)
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir besprechen sofort mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen realisiert werden können und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.
So einfach gehts:
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ABLAUF ZUR PRÜFUNG ELEKTRISCHER MASCHINEN
1. Kontrolle der technischen Dokumentation
Im ersten Schritt ist die technische Dokumentation der elektrischen Maschine durch eine Elektrofachkraft auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Stücklisten bzw. eine Liste aller Dokumente
- ausführliche Beschreibung zur Ausrüstung und Montage
- Schalt- und Stromlaufpläne
- Angaben zur Programmierung und dem Arbeitsablauf
- Betriebsanleitung
- Beschreibung der Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
2. Kontrolle auf sichtbare Mängel an der Maschine
Anschließend ist die elektrischen Maschine auf äußerliche Mängel zu prüfen.
Schäden können beispielsweise sein:
- fehlende Kennzeichen oder Aufschriften (z.B. Warnschilder)
- fehlender Berührungsschutz
- Anzeichen auf Überlast (z.B. Schmorstellen)
3. Prüfen der automatischen Abschaltung
Verfügt die elektrische Maschine über eine automatische Abschaltung der Stromversorgung, ist diese auf Funktion und Fehlerfreiheit zu prüfen.
Beispielsweise durch die:
- Prüfung der Durchgängigkeit des Schutzleitersystems
- Prüfung der Impedanz der Fehlerschleife und Eignung der zugeordneten Überstrom-Schutzeinrichtungen
4. Messen des Isolationswiderstands
Die Prüfung des Isolationswiderstands ist mit 500 V Gleichspannung zwischen den Leitern des Hauptstromkreises und dem Schutzleitersystem zu messen. Hierbei darf der Grenzwert von 1 MΩ nicht unterschritten werden.
Sollte ein Überspannungsschutz verbaut sein, so ist es der Elektrofachkraft erlaubt, entsprechende Geräte abzuklemmen und mit einer niedrigeren Prüfspannung zu messen.
5. Messen der Spannung
Die Spannungsprüfung ist mit einem Messgerät gemäß IEC 61180-2 (VDE 432-11) zwischen den Leitern des Hauptstromkreises (einschl. Neutralleiter) und dem Schutzleitersystem durchzuführen.
Die Prüfspannung muss mindestens zweimal so groß wie die der Bemessungsspannung sein oder 1000V Wechselspannung betragen und eine Nennfrequenz von 50 Hz oder 60 Hz haben.
6. Überprüfung auf Restspannung
Falls erforderlich ist zu prüfen, ob die Spannung an aktiven Teilen nach Ausschalten der Versorgungsspannung innerhalb einer Zeitspanne auf weniger als 60 Volt sinkt.
7. Funktionsprüfung
Inhalte der Funktionsprüfung sind unteranderem die:
- Prüfung der Funktionen der elektrischen Ausrüstung und Sicherheitsstromkreise
- Prüfung sicherheitsrelevante Maschinenfunktionen (z.B. Hauptschalter, NOT-AUS- bzw. NOT-HALT-Taster, Positionsschalter mit Personenschutzfunktion, kein automatischer Anlauf bei geöffneten Schutzeinrichtungen)
- Prüfung der Funktionen der Überwachungs-, Melde- und Anzeige- sowie Schutzeinrichtungen
8. Auswertung & Dokumentation
Nach der Maschinenprüfung sind die Ergebnisse in geeigneter Form zu dokumentieren.
Für einen rechtssicheren Nachweis der Prüfung und der eineindeutigen Identifizierung der Maschine und Prüfergebnis, muss ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt werden.
Das Prüfprotokoll sollte folgende Angaben enthalten:
- Art,Datum, Ergebnis, Grundlagen und Umfang der Prüfung
- Name des Prüfers + ggfs. des Prüfunternehmens
- Prüffristen
- verwendetes Prüfgerät
- Ergebnisse der Messungen und Erprobungen
- Identifikation der Maschine (Maschinenkennzeichen, Inventar-Nr. oder ähnliches)
- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb
Die Prüfprotokolle sollten Sie mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren. Somit können Sie im Schadensfall eine ordnungsgemäße und rechtssichere Prüfung Ihrer elektrischen Anlage nachweisen.