ESM » Häufig gestellte Fragen zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
ESM »
DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel (FAQs)
Elektroprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), BetrSichV und TRBS
26. Juni 2019 / Autoren: Torsten Menzel, Benjamin Brauer
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen in diesem Zustand erhalten werden – DGUV Vorschrift 3 (BGV A3).
Hierzu zählen alle elektrischen Arbeitsmittel, beispielsweise ortsveränderliche bzw. ortsfeste elektrische Geräte, Maschinen sowie Anlagen.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlagen
- Welche Betriebsmittel müssen nach DGUV 3 geprüft werden?
- Nach welchen Normen wird geprüft?
- Wer darf elektrische Anlagen und Geräte gemäß prüfen?
- Wie oft müssen DGUV V3 Prüfungen durchgeführt werden (Prüffristen)?
- Wie sind DGUV Prüfungen zu dokumentieren (Prüfprotokolle)?
- Was ist der Unterschied zwischen der DGUV V3 und der BGV A3?
- Worauf Sie bei der Beauftragung externer Prüfunternehmen achten sollten.
DGUV V3 Prüfung – Rechtliche Grundlagen
Die Wiederholungsprüfung gemäß DGUV V3 gilt sprichwörtlich als „TÜV-Plakette” für Elektroanlagen sowie elektrische Geräte und Maschinen. Ähnlich wie bei KfZ-Fahrzeugen besteht auch hier im Schadensfall kein Versicherungsschutz, wenn Sie keine aktuelle Betriebsmittelprüfung vorweisen können. Das Ziel von Wiederholungsprüfungen bzw. Erstprüfungen nach Neuerrichtung ist es, Gefährdungen frühstmöglich zu erkennen und Sach- und Personenschäden zu vermeiden.
Die rechtliche Grundlage zur Verpflichtung von DGUV V3 Prüfungen ergibt sich aus:
- Energiewirtschaftsgesetz,
- Arbeitsschutzgesetz,
- Betriebssicherheitsverordnung.
Als Arbeitgeber in Deutschland sind Sie dazu verpflichtet, alle Arbeitsmittel die im Unternehmen verwendet werden (dazugehören auch ortsfeste Elektroanlagen oder ortsveränderliche elektrische Geräte) in regelmäßigen Abständen, von fachkundigem Prüfpersonal überprüfen zu lassen.
Konkretisiert wird die Prüfpflicht durch die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherer, in diesem Fall die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Sie gibt unter anderem Aufschluss über die Anforderungen an das Prüfpersonal, die Prüfintervalle sowie an die Durchführung und Dokumentation der Elektroprüfungen.
Verantwortlichkeit nach DGUV Vorschrift 3 / § 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
- in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen vorzuweißen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Weiterführende Links zum Regelwerk
Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Immer wieder ereilt uns die Frage, welche Arbeitsmittel zu der Gruppe der elektrischen Betriebsmitteln gehören. Nach einem kleinen Blick in§2 (1) der DGUV Vorschrift 3 lässt sich diese Frage recht einfach beantworten :
[„ Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.“]
Demzufolge müssen alle elektrisch betriebenen Anlagen, Betriebsmittel (Geräte) und Maschinen etc. auf Sicherheit überprüft werden, die während der Arbeit verwendet werden.
Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Überblick über die verschiedenen Kategorien und Überprüfungen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind alle Geräte die während des Betriebes (aktive Verbindung zu einem Stromkreis) bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können.
Zum Beispiel:
- Elektrische Werkzeuge und Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
- Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher
- Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten
Sie benötigen Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer elektrischen Geräte? Hier finden Sie mehr Informationen zur Prüfung durch Elektro-Sicherheit-Menzel:
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind alle elektrischen Geräte, welche fest angebracht sind, keine Tragevorrichtung besitzen und deren Gewicht so groß ist, dass sie während des Betriebes nicht leicht bewegt werden können.
Zum Beispiel:
- Elektroherd, Kühlschrank, Wasserspender, Klimageräte, Standbohrmaschinen etc.
Eine elektrische Anlage ist ein Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel.
Zum Beispiel:
- Niederspannungshauptverteilungen und Unterverteilungen
- Lüftungs- und Kälteanlagen
- (Not-)Beleuchtungsanlagen
- Steckdosenstromkreise
- Rolltore und Türanlagen
Sie benötigen Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer elektrischen Anlagen? Hier finden Sie mehr Informationen zur Prüfung durch Elektro-Sicherheit-Menzel:
Elektrische Maschinen bestehen in der Regel aus mehreren elektrischen Antrieben sowie Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtgitter, 2-Mann Verriegelungen etc.).
Zum Beispiel:
- CNC Fräsmaschinen und Sägeeinrichtungen
- Werkzeugmaschinen wie z.B. große Bohrmaschinen und Sägen
- Produktionsanlagen wie z.B. Pressen, Spritzgussanlagen oder Druckmaschinen
Sie benötigen Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer elektrischen Maschinen? Hier finden Sie mehr Informationen zur Prüfung durch Elektro-Sicherheit-Menzel:
Nach welchen Normen wird geprüft?
Je nach Fachgebiet wird nach verschieden Vorschriften und Normen anhand den anerkannten Regeln der Technik geprüft.
Prüfung | Richtlinie |
---|---|
Elektrische Geräte | DIN VDE 0701-0702 |
Elektrische Anlagen | DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-600 |
Elektrische Maschinen | DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) |
Ablauf einer DGUV V3 Prüfung
Die Elektroprüfung bzw. Geräteprüfung gemäß DGUV V3 besteht aus mehreren Arbeitsschritten. Je nach Betriebsmittel, ist nach verschiedenen Vorschriften und Normen zu Prüfen, beispielsweise nach DIN VDE 0105-100 und VDE 0701-0702.
Dazu gehört unter anderem:
- Bestandsaufnahme der vorhandenen elektrischen Betriebsmittel
- Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Mängel
- Durchführung der sicherheitsrelevanten Messungen, beispielsweise Isolationswiderstände und Ableitströme
- Prüfung und Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen inkl. der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
- Nachweis der sicheren Trennung
- Funktionsprüfung und Beurteilung der Betriebssicherheit
- rechtssichere Dokumentation und Nachweis der Elektroprüfung
Entscheidend für die Beurteilung der Sicherheit elektrischer Betriebsmittel sind unter anderem folgende Werte:
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Schutzleiterstrom
- Berührungsstrom
Wer darf elektrische Anlagen und Geräte gemäß DGUV V3 prüfen?
Grundsätzlich darf die DGUV Elektroprüfung elektrischer Anlagen oder Betriebsmittel nur von Befähigten Personen durchgeführt werden. Die Mindestanforderungen an das Prüfpersonal elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus der TRBS-1203, Punkt 3.3 und der DGUV Vorschrift 3 / BGV A3.
Hinweis: Achten Sie bei der Auswahl eines externen Prüfdienstleister immer auf die Qualifikationen des eingesetzten Prüfpersonals und fordern Sie ggfs. entsprechende (aktuelle) Befähigungszertifikate an.
Arbeitsmittel | Efk | EfkffT | EuP |
---|---|---|---|
elektr. Betriebsmittel | ✅ | ✅ | ✅* |
elektr. Anlagen | ✅ | ❌ | ❌ |
elektr. Maschinen | ✅ | ❌ | ❌ |
* EuPs dürfen nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, im spannungsfreien Zustand, prüfen.
Legende:
Efk = Elektrofachkraft
EfkffT = Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
EuP = Elektrotrechnisch unterwiesene Person
Wie oft müssen DGUV V3 Prüfungen durchgeführt werden?
Der Prüfintervall für wiederkehrende Elektroprüfungen bzw. Geräteprüfungen ist immer individuell, anhand der Einsatz- und Umgebungsbedingungen sowie einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 3 festzulegen.
Die Entscheidung, ob es sich um eine ortsfeste elektrische Anlage, ein elektrisches Betriebsmittel oder um eine elektrische Maschine handelt, erweist sich in der Praxis oft schwieriger als gedacht. Häufig muss die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) darüber entscheiden, nach welcher Richtlinie ein Arbeitsmittel geprüft werden muss.
Grundsätzlich gilt: Die Sicherheit und die Funktion der Schutzmaßnahmen muss nachweislich (Dokumentation von Betriebsmittelprüfungen) gewährleistet sein. Bei den folgenden Zeiträumen handelt es sich lediglich um Orientierungswerte der Unfallversicherer (Quelle: BGV A3 / DGUV Vorschrift 3):
➤ Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen, Betriebsmittel, Maschinen
Anlage/Betriebsmittel | Zeitraum |
---|---|
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel „in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzein- richtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter | 6 Monate |
➤ Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel | Zeitraum |
---|---|
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt), Verlängerungs- und Geräte- anschlussleitungen mit Steckvorrichtungen | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. |
Anschlussleitungen mit Stecker, bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss | Maximalwerte auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre |
Dokumentation und Nachweis von Elektroprüfungen
Für einen rechtssicheren Nachweis einer DGUV Prüfung und der eineindeutigen Identifizierung der Anlage/Gerät, muss ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt werden. Dieses muss Einzelheiten zu den jeweiligen Anlagenteilen und den festgestellten Mängeln beinhalten.
Darüber hinaus kann der Prüfbericht auch Hinweise und Empfehlungen zu etwaigen Reparaturen und Optimierungen enthalten.
Die Dokumentation sollten Sie mindestens bis zur nächsten Betriebsmittelprüfung aufbewahren. Somit können Sie im Schadensfall eine ordnungsgemäße und rechtssichere Elektroprüfung Ihrer Arbeitsmittel nachweisen.
Das Prüfprotokoll sollte folgende Angaben enthalten:
- Art,Datum, Ergebnis, Grundlagen und Umfang der Prüfung
- Name des Prüfers + ggfs. des Prüfunternehmens
- Prüffristen
- verwendetes Prüfgerät
- Ergebnisse der Messungen und Erprobungen
- eineindeutige Identifikation der Anlage bzw. des Betriebsmittels
- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb
Die BGV A3 heißt jetzt DGUV Vorschrift 3 – Was hat sich geändert?
Mit der Umbenennung der BGV A3 zur DGUV Vorschrift 3 im Jahre 2014 hat sich grundlegend nichts geändert.
Hintergrund für die Umbenennung ist der Zusammenschluss und die Vereinigung der Regelwerke zwischen den Spitzenverbänden der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger – Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Die Inhalte und Anforderungen der BGV A3 wurden 1 zu 1 in die DGUV Vorschrift 3 übernommen.
Links:
Sie möchten eine Prüfungenleistung extern beauftragen?
Wie bereits oben erwähnt, empfehlen wir Ihnen bei der Suche nach einen Prüfunternehmen immer auf die Qualifikationen des eingesetzten Prüfpersonals zu achten, beispielsweise durch die Anforderung aktueller Befähigungszertifikate (Schulungsnachweis) an.
Zusätzlich empfehlen wir bei größeren Projekten / Auftragsvolumen stets eine Probeprüfung anzufragen. Somit können Sie sich selber ein Bild von der Arbeitsweise und Qualität der zu beauftragenden Firma verschaffen, bevor Sie einen Auftrag im 5 – 6 stelligen Bereich auslösen. Für große und renommierte Prüfunternehmen sollte dieser Prozess grundsätzlich keine Hürde sein, im Gegenteil.
Unser Prüfservice: Als Experte für DGUV 3 Prüfungen bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung an. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihren Prüfbedarf und erklären Ihnen, wie die Prüfungen im laufenden Betrieb umgesetzt werden können.
Mehr Informationen zu unseren Prüfservices finden Sie hier:
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- Prüfung elektrischer Anlagen
- Prüfung elektrischer Maschinen
- VdS Prüfung nach Klausel 3602
- Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen
Erfahren Sie mehr über uns:
Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 – Prüffristen, Anforderungen uvm.